Ganztagsklassen

Unter "ganztägigen Schulformen" sind jene Schulen zu verstehen, an denen neben dem Unterrichtsteil auch ein Betreuungsteil angeboten wird.
Generell besteht der Betreuungsteil aus der Lernzeit, dem Mittagessen und der Freizeit. 
 

Bei uns an der Schule gibt es eine "verschränkte Abfolge des Unterrichts- und des Betreuungsteils".

Das bedeutet, dass sich Unterricht, Freizeit und Lernzeit vormittags, wie nachmittags abwechseln. Deshalb besteht Anwesenheitspflicht für alle Schüler und Schülerinnen der Ganztagesklassen  von Montag - Donnerstag bis 15:30 Uhr und Freitag bis 12:55 Uhr bzw. 13:50 Uhr.
 

Ab diesen Zeiten kann Ihr Kind den Spätdienst Montag bis Donnerstag (je nach Bedarf) bis 16:30 oder längstens bis 17:30 Uhr und Freitag bis 15:30 Uhr besuchen.
Für die freiwillige Inanspruchnahme der Spätbetreuung wird ein moderater Elternbeitrag von EUR 101,-- pauschal pro Semester verrechnet.
Die An- und Abmeldung für den Spätdienst ist nur zu Schuljahresbeginn und zu Semesterbeginn möglich.
 

Für die Jausen-Verpflegung am Schulstandort, wird dreimal jährlich eine Pauschale von EUR 90,-- eingehoben.

 

Im Unterrichts - und Betreuungsteil sind sowohl LehrerInnen der Schule, als auch FreizeitpädagogInnen tätig.
Im Spätdienst sind nur noch FreizeitpädagogInnen tätig.
 

Auch an schulfreien (außer an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen) und schulfrei erklärten Tagen, sowie in den Semester-, Oster- und Hauptferien ist eine Betreuung vorgesehen. Diese findet nahe der Schule des Kindes statt.

 

Unterrichtsteil und Betreuungsteil sind in unserer Schule verschränkt. 
Das bedeutet, dass Freizeitkurse den Unterricht und die Lernzeit ergänzen und somit beides auch am Vormittag UND am Nachmittag statt findet.
 

Grundsätzlich werden alle Arbeiten in der Schule gemacht (täglich eine Stunde Lernzeit), sodass kaum mehr Hausübungen anfallen.
Die Betreuung erfolgt durch LehrerInnen und BetreuerInnen. 

 

Modell Ganztagsschule

  • Die Phasen des Unterrichts- und Betreuungsteils erfolgen in einem pädagogisch sinnvollen Wechsel.
  • Die Anmeldung gilt für vier Jahre! Eine Abmeldung setzt eine Versetzung in eine andere Klasse oder Schule voraus.