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Spätdienst 

Zusätzlich kann  Ihr Kind den Spätdienst , von Montag bis Donnerstag von 15.30 Uhr bis max. 17:30 Uhr und Freitag bis max.15:30 Uhr besuchen.

Die freiwillige Inanspruchnahme der Spätbetreuung ist kostenpflichtig und wird pro Semester verrechnet.
Die An- und Abmeldung für den Spätdienst ist nur zu Schuljahresbeginn und zu Semesterbeginn möglich


 

Befreiung von Beträgen: 

Bezieher:innen einer Mindestsicherung, Ausgleichszulage oder einer Grundversorgung sind von den Elternbeiträgen für die Spätbetreuung und Jause befreit. 

Sie müssen bei der Anmeldung zu Schul- oder Semesterbeginn den Nachweis des Bezugs (Bescheid oder Bestätigung) bei der Schulleitung vorlegen.


Im Spätdienst werden die Kinder durch Freizeitpädagog:innen betreut.

 

Freizeitpädagogik

Teamleitung:

Akad. Freizeitpädagogin
Amina NECINA